Kurzgutachten im Raum Köln

Bewertung Ihrer Immobilie

Das Gutachten in seiner Kurzform ist eine Bewertung einer Immobilie. Das Ziel ist dabei die Ermittlung von einem Wert der Immobilie. Bei der Bewertung werden sehr umfassende Informationen eingeholt, die für die Berechnung vom Wert der Immobilie notwendig ist.

Beschränkt sich auf die wesentlichen Informationen

Ein Kurzgutachten Köln zeichnet sich wie Sie anhand vom Begriff schon vermuten können, durch seine Form aus. Das Gutachten beschränkt sich ausschließlich auf die wesentlichen Informationen, die maßgeblich bei der Bewertung sind. Die Informationen zur Immobilie sind beschränkt, ebenso die Bilder und Karten zur Lage.

Verkaufsargument für Interessenten

Ein Gutachten in seiner Kurzform kann ein gutes Verkaufsargument sein, wenn Sie die Immobilie verkaufen möchten. Gerade hinsichtlich eventueller Mängel oder dem Kaufpreis, kann das Gutachten gegenüber Interessenten Verkaufsargumente liefern.

Ein Kurzgutachten Köln und was Sie dazu wissen sollten

Eine häufige Frage bei einem Gutachten in Kurzform ist die Dauer bis zur Erstellung. Grundsätzlich kann man das pauschal nicht sagen, hier kommt es immer auf den Einzelfall an. Da Unterlagen und Informationen wie Grundbuch, Denkmalschutz und eventuelle Belastungen vorliegen müssen, ist das meist der Faktor. Müssen diese nicht erst angefordert werden, kann ein Gutachten binnen einer Woche erstellt werden. Neben der Prüfung der Unterlagen, gehört auch eine Erhebung vor Ort. In Abhängigkeit von der Größe der Immobilie, dauert die Erhebung zwischen zwei Stunden und fünf Stunden in der Regel.

Das können Sie im Gutachten lesen

Flurstücknummer, Eigentümer, Lasten für Dritte, der bauliche Zustand und die Größen, die Daten die in ein Kurzgutachten Köln einfließen, sind sehr vielschichtig. Letztlich sind es aber alles Daten, die zum einen die Immobilie beschreiben, aber auch notwendig sind für die Berechnung. Gerade einzelne Punkte wie der bauliche Zustand oder die Ausstattung, kann dabei je nach Immobilie sehr verschieden sein. Aus diesem Grund muss man diese Daten auch immer individuell ermitteln. Neben den vielen Daten die in ein Gutachten zu einer Immobilie einfließen, gehören dazu auch Bilder und eine Karte. Eine Karte gibt Auskunft über die Lage der Immobilie zum einen, aber auch zur Umgebung. Und die Bilder erlauben einen Eindruck zur Immobilie.

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Dafür eignet sich das Kurzgutachten nicht

Wenn Sie sich jetzt die Frage stellen, ob Sie das Kurzgutachten Köln auch für eine Immobilienfinanzierung verwendet werden darf, so kommt es hier auf die Bank an. In der Regel bietet sich ein Gutachten für die Bewertung der Immobilie in der Regel nicht an. Vielmehr wird hier ein Beleihungswertgutachten gefordert. Hierbei geht es nicht nur um die Bezeichnung vom Gutachten, sondern es gibt Unterschiede bei der Berechnung. Anders als beim Gutachten in Kurzform, geht es bei einem Beleihungswertgutachten auch um eine Prognose. Und diese betrifft die Laufzeit vom Kredit. Über diesen Zeitraum muss die Immobilie einen Wert aufweisen, der ausreichend ist im Hinblick auf die Finanzierung.

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So berechnen wir den Wert Ihrer Immobilie

Das A und O bei einem Kurzgutachten ist die Berechnung vom Wert der Immobilie. Bei der Berechnung werden viele Faktoren berücksichtigt. Das ist zum einen das Grundstück, hierbei wird sich am Bodenrichtwert orientiert. Der Bodenrichtwert ist je nach Art vom Grundstück, Lage und Größe sehr unterschiedlich. Der Bodenrichtwert ist ein von der Kommune erhobener Wert, der übernommen wird. Dann folgt für die Berechnung der Erhebung der Baukosten für die Immobilie. Im Anschluss spielen weitere Faktoren eine Rolle, dazu gehört der Zustand der Immobilie, insbesondere eventuell vorhandene Mängel, aber auch die Ausstattung. Alle diese Faktoren werden bei der Berechnung berücksichtigt und bilden am Ende den Wert der Immobilie. Man bezeichnet diese Art der Berechnung der Immobilie in einem Kurzgutachten Köln, auch als Sachwertverfahren. Neben diesem Verfahren, kann es auch noch ein gesondertes Berechnungsverfahren geben. So gibt es auch das Ertragsverfahren. Das Ertragsverfahren spielt gerade dann eine Rolle, wenn die Immobilie Gewinne durch Vermietung zum Beispiel bringt. Auch das muss dann bei der Berechnung vom Wert der Immobilie berücksichtigt werden.

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